Musikschulen Steiermark

Musikschulwesen in der Steiermark

Aufgrund der Situation betreffend das Coronavirus möchten wir Ihnen Folgendes mitteilen: 
Für Fragen und Informationen betreffend Musikschulunterricht/ Coronavirus wenden Sie sich bitte an die Musikschule/ den Musikschulerhalter (Gemeinde).

Der Unterricht an den steirischen Musikschulen bereichert unsere Kultur und leistet einen wertvollen Beitrag für die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen.

Grundsätzlich kann jeder eine Musikschule errichten. Sollte mit der Musikschule auch ein erzieherisches Ziel verfolgt werden, ist nach dem Privatschulgesetz eine Bewilligung durch die  Bildungsdirektion erforderlich. Auch die Verleihung des Öffentlichkeitsrechtes an eine Musikschule, bei Erfüllung der Voraussetzungen gemäß §§ 13ff des Privatschulgesetzes, erfolgt durch die  Bildungsdirektion.

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